Schneewittchen oder Froschkönig, Pirat oder Clown, Astronaut oder Hippie – oder von jedem etwas? Ganz egal, solange es ein echter Hingucker wird. Denn dann haben Sie die Chance, bei der Premiere unseres Kostümwettbewerbs #hingucker14 einen attraktiven Preis zu gewinnen.
Die Bandbreite der aktuellen Karnevalskostüme ist ohnehin riesig – doch wird die Zahl der Optionen durch den Trend zur Individualisierung unendlich. „Es gibt immer mehr Jecke, die aus Basisausstattungen unglaublich viel herausholen“, berichtet Charlie Röttgen, Karnevalsprofi und Inhaber des gleichnamigen Shops in Refrath. Dabei werden die Verkleidungen immer ausgefallener, Silber und Pailletten spielen eine große Rolle.
Sowohl das Bergisch Gladbacher Motto „Zauberspiel und Gaukelei – Märchenhafte Narretei, in Gläbbisch un Bänsberg simmer all dobei!“ als auch die Kölner Variante „Zokunf – mer spingkse wat kütt!” bieten dafür viele Anregungen.
Diesen Trend will das Bürgerportal weiter anschieben – und die schönsten Kostüme ausfindig machen. Daher veranstalten wir zum ersten Mal den Wettbewerb
#hingucker14
Die Grundregel ist einfach: Alles geht, nur witzig und gut muss es aussehen.
Sie schicken Ihr Foto im aktuellen Kostüm an info@in-gl.de. Bitte keine ollen Kamellen aus dem Archiv! Sie können die Fotos auch auf Facebook, Twitter oder Instagram posten, natürlich mit dem Hashtag #hingucker14.
Wir präsentieren die Fotos auf unserer Website und auf Facebook – und lassen abstimmen. Sie als Leser und Nutzer des Bürgerportals entscheiden also, wer gewinnt.
Als Preise winken zwei Einkaufsgutschein im Wert von jeweils 100 Euro, für Frauen und Männer, spendiert von Charlie’s Karnevalsshop.
Also los!
Teilnahmebedingungen:
- Sie schicken das Foto per Mail an info@in-gl.de – gerne mit ein, zwei erläuternden Sätzen
- Sie können die Fotos bei Facebook, Twitter, Instagram posten, mit #hingucker14
- Wir benötigen Namen und Anschrift
- Ob Ihr Foto mit Namen, mit dem Facebook-Nickname oder anonym veröffentlicht werden soll, bleibt Ihnen belassen.
- Mitmachen kann jeder ab 16 Jahren. Wer das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet habt, benötigt eine Einwilligungserklärung der Eltern/Erziehungsberechtigten, formlos per Mail.
- Es besteht kein Recht auf Teilnahme, allein das Bürgerportal entscheidet, welche Fotos veröffentlicht werden.
- Teilnehmer müssen auf Nachfrage einen Identitätsnachweis vorlegen
- Teilnehmer übertragen die Nutzung der Fotos und Wiedergabe des Bildmaterials auf das Bürgerportal.
- Mit der Teilnahme bzw. mit dem Einreichen eines Bildes erkennt der Teilnehmer diese Bedingungen an.
Fragen? Bitte per Mail an info@in-gl.de
Und wenn Sie noch ein paar Anregungen für den Straßenkarneval suche, so sah es 2013 beim Gäbbischer Zug aus: